Allgemeinen Geschäftsbedingungen der business online münchen GmbH
Inhalt:
Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
Termine, Lieferfristen
Leistungsumfang, Vergütung
Domains
Hosting
Veröffentlichte Inhalte
Datenschutz
Pflichten des Auftraggebers
Mängel und Mängelbehebungen
Produktionsüberwachung
Haftung, Gewährleistung
Abnahme
Rechnung, Preis, Zahlung, Zahlungsbedingungen
Vertragsdauer
Aufwendungen
Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte
Besprechungsberichte
Sonstiges
Schlussbestimmungen
§1 Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbereiche
der business online münchen GmbH (Digitale Medien &
Internetleistungen) und deren
Geschäftsbereich presssack-ff.de (Digitale Internetleistungen für das
Fleischerhandwerk), nachfolgend Auftragnehmer genannt. Die Begriffe „Auftrag,
Auftragnehmer und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen.
„Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen
Vertragstyp, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet,
„Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung
zu zahlen hat.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit
die Auftragnehmer sie schriftlich anerkannt hat.
AGB des Auftraggebers, welche in Teilen oder insgesamt von unseren AGB
abweichen erkennen wir ausdrücklich, selbst bei Kenntnis bzw. Vorlage, nicht
an, es sei denn, wir haben diesen, explizit und schriftlich zugestimmt. Unsere
AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB
des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
§2 Termine, Lieferfristen
1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche
Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als
fix vereinbart sind.
2. Die Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen,
dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§3 Leistungsumfang, Vergütung
1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben
sich aus der Leistungsbeschreibung der Auftragnehmer. Ist für eine Leistung
keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen
Preislisten der Auftragnehmer. Gegenstand eines Auftrages ist, falls nichts
anderes ausdrücklich vereinbart wurde, stets die Durchführung der vereinbarten,
vertraglichen Leistung durch den Auftragnehmer und nicht ein bestimmter Erfolg.
Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, nachträgliche Änderungs-
und/oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers zu akzeptieren. Mehraufwand der
Auftragnehmer, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des
Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten
Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen
Preislisten der Auftragnehmer berechnet.
2. Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten
infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben
von der Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder
verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.
3. Die Auftragnehmer darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als
Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten
nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
4. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber der Auftragnehmer
freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars der Auftragnehmer
zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
5. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes.
Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von der
Auftragnehmer nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags
ist. Beauftragt der Auftraggeber die Auftragnehmer mit diesen Leistungen, trägt
er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Auftragnehmer und Dritter
(Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts
Abweichendes vereinbart wird.
6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen,
vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und
Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
7. Die Leistungen der Auftragnehmer sind auch dann vertragsgerecht erbracht,
wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken,
Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Die
Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum
Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
8. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle
Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der
Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild,
Ton und Text.
9. Erbringt der Auftragnehmer kostenlose Dienste und Leistungen, ist er
berechtigt diese jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen ohne das sich
Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzansprüche für den
Auftraggeber ergeben;
§4 Domains
1. Vom Auftraggeber beantragte Domainnamen gehen in seinen Besitz
über; Dies gilt auch bei der Kündigung der
Nutzungsverträge; Im Falle des Wechsels der Domain per
Konnektivität-Koordination (KK) zu einem anderen Provider erhebt Auftragnehmer
eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR;
2. Mit dem Zeitpunkt in dem die Leistung bzw. Lieferung den Auftragnehmer
verlassen hat, geht die Gefahr den Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung auf den Auftraggeber über; In den übrigen Fällen
geschieht dies dann, sobald dem Auftraggeber eine Bereitstellungsanzeige zugegangen
ist;
3. Für Unterlagen des Auftraggebers, die bei dem Auftragnehmer untergebracht
oder gelagert sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung soweit
diese durch Fahrlässigkeit beschädigt werden oder
untergehen; Der Auftragnehmer ist berechtigt, derartige
Unterlagen zwei Jahre nach Erstellung zu vernichten;
4. Die diversen Domainendungen (sog. Top-Level-Domains bzw. TLD) werden
von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen
verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche
Bedingungen für die Vergabe, Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains
sowie der dazugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei
Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind,
gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen
Organisation. Beispiel: Für deutsche Domains mit der Endung .de ist
die zuständige Registrierstelle die „DENIC eG“. Bei
der DENIC gelten für Domains mit der Endung .de z.B. die DENIC
Domainbedingungen sowie die DENIC-Domainrichtlinien. Analog zu
diesem Beispiel gelten die jeweiligen Bedingungen der jeweils für
die TLD zuständigen Registrierstelle.
5. Der Auftragnehmer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf
einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Für diesen Fall,
steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag fristlos zu
kündigen.
§5 Hosting
1. Der Auftragnehmer gewährleistet die identische Erreichbarkeit der
Internet-Infrastruktur wie die Hostingpartner. Hiervon ausgenommen
sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Auftragnehmer oder
Hostingpartner liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Leistungen vorübergehend zu
beschränken bzw. abzuschalten, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung
schwerwiegender Störungen des Netzes oder die Sicherheit unserer und/oder fremder
Systeme, bzw. der Schutz und/oder der Erhalt der gespeicherten
Daten, dies erfordern.
3. Es besteht für den Auftraggeber kein Anspruch darauf, dass dem Server
während der Vertragslaufzeit immer dieselbe IP Adresse zugewiesen
wird.
4. Gerät der Auftragnehmer mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der
Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der
Auftragnehmer eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Nachfrist nicht
einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen.
5. Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht aus folgenden Gründen einzelne
Anwendungen / Programme, Features, Skripts, App‘s, oder Links abzuschalten
oder zu ändern, soweit der Vertragszweck dadurch nicht erheblich verändert wird
und die Änderungen für den Auftraggeber aus Sicht von Auftragnehmer
zumutbar erscheinen:
- Technischer Fortschritt
- Sicherheit der Systeme
- Technische Verfügbarkeit der Systeme
- Gründe des reibungslosen Betriebes
- Integrität der gesamten Systeme von Auftragnehmer
- Um technisch aktuelle Lösungen bereitstellen zu können
Dabei sind wir selbstverständlich bemüht, sofern es in unserem
Einflussbereich liegt, dem Auftraggeber technische Alternativen bzw. Lösungen
anzubieten, z.B. Aktualisierungen der betroffenen Funktion.
6. Soweit der Auftragnehmer kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt,
hat der Auftraggeber auf ihre Erbringung
keinen Erfüllungsanspruch. Die Auftragnehmer ist befugt, solche
bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist
von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten.
In diesem Fall informiert die Auftragnehmer den Auftraggeber.
7. Soweit nicht ausdrücklich mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart,
gewährt die Auftragnehmer dem Auftraggeber keine kostenlose technische
Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags
via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der
Auftragnehmer leistet keinen direkten Support für Kunden des
Auftraggebers, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen
wurden.
8. Sofern der Auftraggeber über einen Provider eine Domain registrieren lässt,
kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen
Vergabestelle zustande, der Auftragnehmer wird nur als Vertreter des
Auftraggebers tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen
Vergabestelle
9. Die vorstehend genannte Regelung gilt auch
für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern die Auftragnehmer
nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
10. Der Auftragnehmer hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er
übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten
Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten
Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der
Domain des Auftragnehmers vergebenen Subdomains.
11. Sollte der Auftraggeber von dritter Seite aufgefordert werden, eine
Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er
den Auftragnehmer hiervon unverzüglich
unterrichten. der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall berechtigt,
im Namen des Auftraggebers auf die Internetdomain zu verzichten, falls der
Auftraggeber nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in
ausreichender Höhe (mindestens 10.000 EUR; in Worten: zehntausend Euro) stellt.
12. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.
13. Der Auftraggeber hat in seinen POP3-E-Mail-Postfächern eingehende
Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Die Auftragnehmer behält sich
vor, für den Auftraggeber eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen,
soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm
abgerufen wurden. Der Auftragnehmer behält sich weiter das Recht vor, für den
Auftraggeber eingehende persönliche Nachrichten an den
Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen
Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
Haftung Hosting
14. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer zum Zwecke des
Zuganges zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und
den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis
erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der
Auftraggeber verpflichtet sich neue Passwörter zu vergeben wenn der
Auftragnehmer ihm dies mitteilt. Der Auftragnehmer haftet nicht für
entstandene Schäden z.B. Hacking, die Aufgrund vergebener Passwörter,
zur Verfügung gestellter Hostingleistungen, installierter und verwendeter und
angepasster Software resultieren.
15. Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit nichts anderes
anderweitig vereinbart, bei selbständiger Gestaltung seiner Internet-Präsenz
auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen
des Auftragnehmers verursachen, insbesondere CGI und
PHP-Skripte. Der Auftragnehmer kann Internet-Präsenzen mit diesen
Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Auftraggeber die
Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem
Auftraggeber zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen
(dedicated bzw. co-located Server).
16. Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen
(Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge
erreicht oder übersteigt, stellt die Auftragnehmer dem Kunden den für das
überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in
Rechnung.
17. Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
Leistungen / Ressourcen / Domains nicht für rechtswidrige oder strafbare
Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten,
Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte:
- Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
- Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
- Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
- Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
- gewaltverherrlichende Inhalte
- pornografische / erotische Inhalte oder Angebote
- Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
- Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen
illegale Inhalten bzw. Aktivitäten
- beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über
Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen
in jeglicher Form
- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
- Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden / Weiterleitung von
Datenströmen und / oder E-Mails (Spam-MailBombing)
- Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Portscanning)
- Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er
nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse
hieran hat (z. B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die
Verbreitung von Viren
Wir sind schon von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu
löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald wir Kenntnis von
diesen erlangen.
18. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern
der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande
kommt, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung
vom Auftragnehmer mit Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.
§6 Veröffentlichte Inhalte
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten
Inhalte entweder als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen
vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und
zu erfüllen.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte
in ihren Rechten (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verletzen
oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen,
pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten
ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu
sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass
der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu
verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen.
Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben
sein sollte.3. Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die
Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte ohne ausdrückliches
Einverständnis der jeweiligen Empfänger. Bei der Versendung von E-Mails ist es
zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität
des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Verletzt der Kunde die
vorgenannten Regeln, so ist es uns gestattet, die für den Kunden zur Verfügung
gestellten Leistungen umgehend abzuschalten.4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden
auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen
oder von Inhalten ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen zu
sperren. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich von einer solchen
Maßnahme unterrichten. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei,
die auf einer Verletzung der in den AGB genannten Punkte beruhen.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber bei
erkannten Änderungen die seine Onlineaktivitäten betreffen
können z.B. Recht und Gesetz, Datenschutz oder Technik zu informieren
und bei Betrieb seiner Internetseiten zu
unterstützen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber
kostenfrei oder teilt eine mögliche Aktualisierung als freibleibendes Angebot
dem Auftragnehmer mit.
§7 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten des Kunden werden ohne weitere Einwilligung vom
Auftragnehmer nur erhoben und verwendet, sofern sie für die Begründung,
Ausgestaltung, Änderung und/oder Abrechnung des Vertragsverhältnisses
erforderlich sind.
2. Wir weisen den Kunden explizit darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend sichergestellt werden kann. Der Kunde weiß,
dass wir die auf den Servern gespeicherten Daten des Kunden aus technischer
Sicht jederzeit einsehen können. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch dazu in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kompromittieren. Für die Sicherheit
und die Sicherung der vom Kunden ins Internet bzw. an uns übermittelten und auf
unseren Systemen gespeicherten Daten ist der Kunde vollumfänglich selbst
verantwortlich.
3. Der Auftragnehmer setzt den Kunden hiermit darüber in Kenntnis, dass
personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form, für die sich aus dem Vertrag
ergebenden Aufgaben, während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert
und maschinell verarbeitet werden.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind dazu verpflichtet die einschlägigen
Datenschutz- und Rechtsbestimmungen einzuhalten.
4. Wir geben keine Daten (personenbezogen oder technisch) des Kunden an Dritte
weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur
Bereitstellung unserer Leistungen, zur Ermittlung des Entgelts und/oder zur Abrechnung
mit dem Kunden erforderlich ist.
Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzen wir nur für
Informationsschreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde
nicht widerspricht, zur Kundenpflege.
5. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner von
uns gespeicherten Daten, sofern im Falle einer Löschung die gesetzlichen oder
vertraglichen Aufbewahrungsfristen oder sonstige gesetzliche Gründe nicht
entgegenstehen.
§8 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Internetdienstleitungen nicht
rechtswidrig zu nutzen; Dazu gehört insbesondere bei vertraglich
vereinbarter Nutzung eines E-Mail-Accounts, nur solche Inhalte zu speichern
oder per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen
mit Dritten verstoßen;
4.1 Der Kunde ist verpflichtet dem Auftragnehmer die Erfüllung der
vertraglich festgelegten Leistungen zu ermöglichen. Zu dem ist der Auftraggeber
verpflichtet an der Erfüllung der Leistungen mitzuwirken, wenn dies erforderlich
und zumutbar ist.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Mitwirkungsleistungen
vollständig, rechtzeitig und für den Auftragnehmer kostenfrei zu erbringen,
welche zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer zu
erbringenden Leistungen ausreichend zu formulieren und sämtliche erforderlichen
Informationen und Daten, vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu können je
nach Leistung beispielsweise Zugänge, Berechtigungen, Grafiken, Designs,
Layouts, Lizenzen und Dokumente zählen. Diese Mitwirkungsleistungen des
Auftraggebers sind Voraussetzung, damit die vertragsgemäße Leistung des
Auftragnehmers erbracht werden kann.
4.4 Erfüllt der Auftraggeber diese Mitwirkungsleistungen nicht oder zu einem
verspäteten Zeitpunkt, so trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden
Kostenerhöhungen oder Verzögerungen.
4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Übermittlung und
Bereitstellung von Informationen oder Daten an den Auftragnehmer besonders
darauf zu achten, dass diese Daten auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten
Dritter, z.B. mit Marken-, Urheber-, Namens- oder sonstigen
Schutzrechten, geprüft wurden. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer,
dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung
keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger
Rechtsvorschriften ergeben haben.
4.6 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner
nennen, welcher in der Lage ist, fachlich kompetente Entscheidungen zu treffen.
4.7 Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer verpflichtet Änderungen
tariflicher Gegebenheiten und/oder vertraglicher Grundlagen umgehend
mitzuteilen.
4.8 Soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Leistung erforderlich sein
sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, selbständig für die Erteilung
behördlicher Erlaubnisse zu sorgen.
4.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich die bestehenden Grundsätze der
Datensicherheit, sowie des Datenschutzes zu befolgen.
4.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich vor der Weitergabe von
Zugangsdaten zu seinen Systemen, wie z.B. Server und Datenbanken, auf
welche der Auftragnehmer zugreifen soll, aktuelle Sicherheitskopien von sich
auf den Systemen befindlichen, relevanten Inhalten und Daten zu erstellen und
diese Sicherungskopien unentgeltlich auf den Server zurückzuschreiben,
falls dies erforderlich und zumutbar sein sollte.
4.11 Sollten Mängel oder Schäden für den Auftraggeber erkennbar sein,
so muss der Auftraggeber diese umgehend den Auftragnehmer anzeigen. Falls sich
herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
vorlag, muss der Auftraggeber entstandene Kosten für die Überprüfung durch den
Auftragnehmer übernehmen.
4.12 Ein Verstoß gegen die oben genannten Pflichten des
Auftraggebers, berechtigt den Auftragnehmer nach Abmahnung dazu, das
Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die vertraglichen Leistungen
einzustellen.
(II) bei vertraglich vereinbartem Hosting von Internetseiten, keine Inhalte auf
dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern und in das
Internet zu stellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen
geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt;
b) sämtliche ihm zugeteilten Zugangsdaten geheim zu
halten; Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren,
dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen
Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen;
d) nach der den vertraglichen Anforderungen entsprechenden Fertigstellung durch
die Auftragnehmer, die geschuldete Leistungen auch nach Aufforderung durch die
Auftragnehmer in Teilen endgültig abzunehmen; Wird binnen zwei Wochen
nach Vorlegung der Leistung zur endgültigen Abnahme bzw. nach Zugang der Bereitstellungsanzeige
vom Auftraggeber nicht schriftlich widersprochen, so gilt dies als Abnahme der
geschuldeten Leistung;
e) innerhalb eines Monats Änderungen des Namens, der Anschrift oder der
Bankverbindung anzuzeigen;
f) bei Erteilung eines Auftrags zur Reservierung einer oder mehrerer
Domains
(I) die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf Ihre Vereinbarkeit mit
den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu
prüfen; Der Auftraggeber versichert zudem, dass er zur Nutzung der
Domain berechtigt ist, insbesondere, dass die Domain keine Rechte Dritter
verletzt und nicht gegen allgemeine Gesetze verstößt; Sollten Dritte
gegen den Auftraggeber Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer
oder mehrerer der Vertrags-gegenständlichen Domains – gleich aus
welchen Rechtsgrund – geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die
Auftragnehmer hiervon unverzüglich zu unterrichten und die
eventuell entstehenden Kosten, die bei der Auftragnehmer zur Behebung
des widerrechtlichen Zustandes entstehen (Umkonnektierung der
Domain, etc) vollständig zu übernehmen;
(II) die Geschäftsbedingungen
der DENIC e.G. bzw.
der Network Solutions, Inc. Und anderer zur Domainvergabe
berechtigter Rechtspersonen anzuerkennen;
Im Falle des Verstoßes gegen 1a) ist der Auftragnehmer berechtigt, die
missbräuchlich genutzten Dienste durch geeignete Maßnahmen zu
sperren; Die dabei anfallenden Kosten trägt zum vollen Teil der
Auftraggeber; Schadensersatzforderungen für direkte oder indirekte Schäden
bleiben davon unberührt;
Registrierung und Zugangsdaten
1. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten bei der Registrierung vollständig
und komplett anzugeben und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Werden
unvollständige oder falsche Angaben gemacht bzw. diese nicht zeitnah
aktualisiert, so ist der Provider berechtigt, den Nutzer nach pflichtgemäßem
Ermessen vorübergehend zu sperren oder auszuschließen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Passwörter streng geheim zu halten
und dem Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten dritten das Passwort bekannt ist.
Haftung Inhalt
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmer von Ansprüchen
Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten
resultieren, die er auf dem Vertrags-gegenständlichen E-Mail-Account
gespeichert bzw. über diesen E-Mail-Account an Dritte übermittelt hat;
Der Auftraggeber hat ebenso die Auftragnehmer von Ansprüchen gleich welcher Art
freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die er
der Auftragnehmer zur Bereitstellung auf seinen Websites geliefert hat, ebenso
die er auf dem Vertrags-gegenständlichen Speicherplatz gespeichert
und im Internet bereitgestellt, veröffentlicht und genutzt hat;
Die Freistellungspflicht des Auftraggebers bezieht sich ebenso bei
Aufträgen an die Auftragnehmer zur Versendung von Werbeschriften (Newsletter,
Mailings, etc.), insbesondere wenn die Adressartenliste vom
Auftraggeber stammt. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die
Verpflichtung, die Auftragnehmer von Rechtsverteidigungskosten
(z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
§9 Mängel
und Mängelbehebungen
Soweit im Einzelauftrag nichts Anderslautendes vereinbart, gelten
für diesen folgende Mängelklassen:
1. Betriebssunterbrechend (aka blocker). Die in Betrieb
befindliche Software
verursacht betriebsrelevante Datenfehler oderverweigert den
Betrieb.
2. Betriebssverhindernd (aka critical). Die noch nicht in
Betrieb befindliche Software würde Datenfehler erzeugen oder den Betrieb
verweigern.
3. Wesentliche Einschränkung des zugesagten Funktionsumfangs (aka major).
Kernfunktionen der Anwendung/Software können nicht verwendet werden und es
existiert kein Verfahren zur Umgehung des Fehlers.
4. Einschränkung des Funktionsumfangs mit Umgehungsmöglichkeit
(aka normal).
5. Abweichung von der Spezifikation ohne Einschränkung des zugesagten
Funktionsumfangs (aka minor). Funktionen sind anders umgesetzt als in den
Spezifikationen beschrieben. Die Anwendung kann in den Kernfunktionen verwendet
werden.
6. Schönheitsfehler (aka trivial)
(1) Soweit nichts Anderslautendes im Einzelauftrag vereinbart, sind die Mängel
schriftlich per Fax Auftragnehmer mitzuteilen. Auftragnehmer hält es sich
projektbezogen offen, dem Auftraggeber zur Dokumentation der Fehler
ein Supportticketssystem online zur Verfügung zu stellen. Wird dieses
von Auftragnehmer gestellt, so dürfen ausschließlich über diesen
Fehler bzw. Mängel an Auftragnehmer gemeldet werden.
(2) Der Auftraggeber hat nach Bereinigung aller Fehler bzw. Mängel der
Klassen 1-3 (gem. oben stehender Fehlerklassen) die Abnahme
der Leistung zu erteilen. Mängel bzw. Fehler, die auf Grundlage
von Spezifikationslücken entstanden, gehen zulasten des
Auftraggebers - deren Behebung ist kostenpflichtig.
§10 Produktionsüberwachung
1. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt die Auftragnehmer geeignete
Werbemittelhersteller aus und erteilt Produktionsaufträge nach Freigabe durch
den Auftraggeber in Textform.
2. Die Auftragnehmer koordiniert die Produktionsabwicklung und kontrolliert die
Leistungen und Rechnungen der Hersteller.
3. Für die Produktionsüberwachung gemäß Ziffer IV.1 und 2 erhält der
Auftragnehmer ein Auftragnehmerhonorar in Höhe von 15 % auf den
Nettowert der Rechnungen der Werbemittelhersteller.
Das Auftragnehmerhonorar ist jeweils mit Abrechnung der Leistungen
der Hersteller fällig.
4. Soweit die Auftragnehmer Produktionsaufträge aufgrund ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von der
Auftragnehmer an den Auftraggeber weiter berechnet. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von
Euro 5.000,– sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des
Brutto-Auftragswerts zu verlangen.
§11 Haftung, Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei
denn es handelt sich um die Verletzung einer vertrags- wesentlichen Pflicht,
die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die Haftung für
das Fehlen von Beschaffenheitsangaben / Garantien. Die Haftung für
Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung
begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Auftragnehmer sowie ihre Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt.
3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der
Auftragnehmer sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen
Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw.
typisch sind.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte
Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche
die Auftragnehmer zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber
Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten in der Höhe nach begrenzt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt auf eine Höchstsumme von 2
Monatsbeiträgen.
2. Es gilt § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG) im Anwendungsbereich
dieser Vorschrift. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so gilt §
14 Ziff. 2 dieser AGB auch im Anwendungsbereich von §
44a TKG.
3. Die vorstehenden Ziffern gelten auch für die Haftung des Auftragnehmers für
seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
4. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von alledem unberührt.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach jedem Arbeitstag, an dem der
Datenbestand durch ihn verändert wurde, eine vollständige Sicherung seiner
Daten durchzuführen. Die Daten werden nicht auf einem Datenträger beim
Auftragnehmer abgelegt. Die Sicherung der Daten ist vor Beginn und Abschluss
der Arbeiten durchzuführen. Im Fall eines Datenverlustes wird dem Auftraggeber
die betreffende Datensicherung unentgeltlich auf seinen Hostingaccount beim
Auftragnehmer übertragen.
§12 Abnahme
Schuldet die Auftragnehmer einen bestimmten Arbeitserfolg, d.
h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der
Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie
nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird,
vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den
Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Auftragnehmer diese
Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut
zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung
des Werks als erfolgt.
§13 Rechnung, Preis, Zahlung, Zahlungsbedingungen
1. Der Auftragnehmer stellt seine Leistungen sofort nach Erbringung in
Rechnung. Die Begleichung der Forderungen kann mit Überweisung, Lastschrift und
PayPal, nach Absprache auch in Bar mit Quittierung bei Abholung erfolgen.
2. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die
Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
3. Monatliche Servicezahlungen unter 150 Euro werden mit Lastschrift
ausgeglichen, bei einer Zahlung auf Rechnung fallen zusätzliche
Bearbeitungsgebühren i.H.v. 15 Euro pro Rechnung an.
4. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die
Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn
sie nacherhoben werden.
5. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Auftragnehmer nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der
Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener
oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
§14 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen können Sie
der jeweiligen Leistungsbeschreibung entnehmen. Wurde mit dem
Auftraggeber eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der
Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit erneut um die vereinbarte
Mindestlaufzeit, sofern der Vertrag nicht 30 Tage vor Ablauf der
Mindestlaufzeit gekündigt wird.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann der Vertrag mit einer
Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Werden zusätzliche Optionen gebucht oder
gekündigt, so berührt dies die Vertragslaufzeit der anderen gebuchten
Leistungen nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von alledem
unberührt.
§15 Aufwendungen
1. Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr aus dem
Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.
2. Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
– Fremdkosten: nach Belegen,
– Stundenaufwand: siehe aktuelle Standardpreisliste,
– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km.
3. Alle sonstigen Kosten wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten zur
Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen sowie Farbkopien und
Farbausdrucke, die vom Auftraggeber bestellt werden, werden dem Auftraggeber
nach Belegen berechnet.
§16 Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte
1. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der
Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck
erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmer gestalteten
Werbemitteln für die Laufzeit des Auftragnehmervertrags, mindestens jedoch
für 6 Monate nach Abnahme. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche
Änderung der von dem Auftragnehmer gestalteten Werbemittel ist nur mit
vorheriger Zustimmung der Auftragnehmer zulässig. Die Weiterübertragung oder
Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die
Auftragnehmer.
2. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Auftragnehmer
Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-,
GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte)
erforderlich, wird der Auftragnehmer die Rechte und Zustimmungen Dritter im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich
nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich
erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß § 32, 32 a UrhG
gehen zulasten des Auftraggebers.
3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihm
gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
4. Der Auftragnehmer darf die von ihm konzipierten Werbemittel zeitlich
unbeschränkt zur Eigenwerbung in ihrer Internet-Website sowie auf der von ihr
zu Zwecken der Eigenwerbung regelmäßig nutzen. Die Befugnis erstreckt sich auch
auf die anderen Geschäftsbereiche
der business online münchen GmbH.
5. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte
Entwürfe bleiben beim Auftragnehmer. Dies gilt auch und gerade für Leistungen
der Auftragnehmer, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte,
insbesondere des Urheberrechts, sind
§17 Besprechungsberichte, Briefings
Der Auftragnehmer übergibt, wenn vereinbart innerhalb von drei
Arbeitstagen nach der Besprechung mit dem Auftraggeber Besprechungsberichte
schriftlich oder per E-Mail. Diese Besprechungsberichte sind als
rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten
bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei
Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.
§18 Sonstiges
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im
Internet auf der Website des Auftragnehmers und oder per E-Mail. Widerspricht
der Auftraggeber den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von
2 Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder
ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so
sind wir berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die
geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB
nichts anderes bestimmt ist, zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des CISG.
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich
aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein
oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der
unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.